„Marktteilnehmer haben ein sehr unterschiedliches Verständnis davon, wenn sie den Begriff 'Impact' verwenden“, fasst Michael Franz Schmidt zusammen, warum das Impact Investing noch immer einen gewissen Beigeschmack hat. Der Vorstand und Co-Leiter der Kommission Governance & Sustainability von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management verweist in dem Zusammenhang auf den Leitfaden, den sein Verband DVFA veröffentlicht hat.
Der Leitfaden veröffentlicht soll eine Bewertung bestehender Definitionen von Impact Investing und dessen Wirkungskanälen liefern und eine Anleitung zur Wirkungsmessung für Investments im liquiden wie illiquiden Bereich entwickeln, die auch in der Praxis von Investoren verwendet werden kann. Dafür hat der Verband den Impact-Begriff so definiert: eine Wirkung, im Kontext des Kapitalmarkts, die eine positive Veränderung eines Nachhaltigkeits- oder ESG-Parameters in Unternehmen, Organisationen oder Projekten durch konkrete Aktivitäten bewirkt.
Dafür gebe es drei notwendigen Bedingungen:
- Intentionale Wirkung: Die Aktivitäten des Investors müssen bewusst darauf ausgerichtet sein, eine positive Wirkung zu erzielen.
- Nachweisbare Wirkung: Es sollte wissenschaftlich belegt sein, dass die Aktivitäten des Investors eine positive Wirkung entfalten können (theoretische Kausalitätsfundierung).
- (Netto-) positive Wirkung: Die Aktivitäten des Investors sollten möglichst keine erheblich negative Wirkung und eine gesamtheitlich deutlich positive Wirkung bewirken.
Zudem verweisen die Autoren auf den Unterschied zwischen Investor- und Company-Impact: Letzteres beschreibt die Wirkungen, die ein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat, etwa wenn es anderen Unternehmen oder seinen Kunden ermöglicht, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern oder wenn seine Produkte und Dienstleistungen dazu beitragen, soziale Herausforderungen zu bewältigen. Hingegen beschreibt Investor-Impact die nachhaltige Veränderung eines Unternehmens und seines Geschäftsmodells, sofern sie durch die Aktivität eines Anlegers hervorgerufen worden ist. Wie diese verschiedenen Wirkungen von Investorenseite ausgelöst werden können, beschreibt der DVFA zusätzlich in seinem Leitfaden.
Sie können den Leitfaden hier herunterladen.